Eine kurze Liste der am häufigsten gestellten Fragen + dazu eingeholte Antworten wurden vom wohnbund:consult online gestellt:
Gemeinschaftsräume
F: Ab wann sind das Community Center und die Fahrradwerkstätte nutzbar?
A: Die Räume sind ab sofort nutzbar, jeder Haushalt hat durch einen Chip den Zugang zu den Allgemeinräumen (Community Center und Fahrradwerkstätte).
F: Wannwerden die Lampen im CC installiert?
A: Zwischenzeitlich sind Fassungen und Birnen angebracht, Lampen sind in Bearbeitung. Angebot wurde in KW 46 beim Elektriker angefordert.
F: Wie ist die Fahrradwerkstatt ausgestattet und wie kann die Nutzung erfolgen?
A: In der Werkstätte befinden sich eine Werkbank, ein Fahrradmontageständer sowie eine kleine Küchenzeile. Die Werkbank kann auch für andere Arten von Heimwerken benutzt werden.
F: Ist es möglich einen zweiten Chip für die Fahrradwerkstätte zu bekommen?
A: Falls Sie einen zweiten Chip benötigen, bitten wir um direkten Kontakt zur Hausverwaltung.
F: Betriebskosten – wie teilen sich die Kosten der Gemeinschaftsräume auf und wer bezahlt dafür?
A: Die Kosten für die Allgemeinräume werden gemeinsam mit den allgemeinen Betriebskosten des jeweiligen Bauplatzes abgerechnet.
F: Wer haftet für entstandene Schäden bzw. ist für die Räume verantwortlich?
A:Das Schließsystem ermöglicht eine Rückverfolgung der letzten 1000 Zutritte, so kann überprüft werden wer wann die Räume verwendet hat. Die Verantwortung der Gemeinschaftsräume obliegt der einzelnen Mieter und Mieterinnen.
F: Wie funktioniert das Schließsystem?
A:Der Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen erfolgt durch ein dezentrales Schließsystem. An alle Haushalte wird ein Chip ausgeteilt, der im Vorhinein programmiert wird. Im Verlustfall können einzelne Chips gesperrt werden.
Gemeinschaftsgarten
F: Wieviele Beete wird es geben und wo sind diese angeordnet?
A: Es wird 15 Beete á 2m² geben. Diese sind an zwischen der Grellgasse und dem Spielplatz angeordnet.
F: Kosten die Beete etwas?
A: Die Beete sind v.a. für MieterInnen ohne Eigengärten vorgesehen. Abgaben für die Bepflanzung sind nicht zu entrichten.
F: Wie funktioniert die Vergabe?
A: Die Vergabe wird erstmalig von wohnbund:consult durchgeführt. Auf längere Sicht soll sich eine „Beetgruppe“ selbstverantwortlich um die Pflege und Vergabe kümmern.
F: Wann werden die Beete zur Bepflanzung zur Verfügung stehen?
A: Die Bepflanzung der Beete soll für die Bewohnerschaft ab Februar/März 2015 möglich sein.
Kinderspielplatz
F: Ist es möglich einen Zaun um den Spielplatz zu machen?
A: Ein Zaun um den Spielplatz istnicht möglich, da durch diesen Eingriff die Fallschutzbereiche verändert werden und die Spielgeräte neu aufgestellt werden müssten. Eine genaue Abklärung müsste mit dem TÜV-Austria erfolgen.
F: Wird es beim Spielplatz zur Grellgasse einen Zaun geben?
A: Der angrenzende Gemeinschaftsgarten wird umzäunt, deshalb besteht auch für Kinder keine Gefahr zur Straße hin.
F: Ist es möglich die Spielplätze der Gegenanlage (nouveau niveau) zu benutzen?
A: wohnbund:consult tritt in Verbindung mit der Hausverwaltung der Anlage. Eine definitive Aussage darüber kann nicht getätigt werden.
Anlage allgemein
F: Lift funktioniert des Öfteren nicht. Wer ist die erste Kontaktadresse für Störfälle?
A: Eine Notruftaste befindet sich im Lift bzw. Notrufnummern sind den Aushängen zu entnehmen.Zudem gibt es ein Notruftelefon der SGN.
F: Ist es möglich eine Überdachung für die Postkästen anzubringen und die Postkästen generell etwas höher anzubringen?
A: Die Postkästen sind für Außen geeignet und bedürfen keiner weiteren Überdachung. Die mittlere Höhe der Postkästen orientiert sich daran, dass Menschen mit Beeinträchtigungen (z.B. Rollstuhlfahrer) oder Kinder ebenfalls die Postkästen erreichen können.
F: Große Spalten bei den Balkonen, handelt es sich dabei um Baumängel oder Norm?
A: 12 cm ist der gesetzliche Abstand für Geländesprossen, vertikale Abstände, etc. Diese werden im konkreten Fall nicht überschritten.
F: Wer ist die erste Ansprechperson für akute Probleme (Bsp. Lift, Garage, Eingangstüre)?
A: Bei der SGNdie Technikabteilungbzw. die Hausverwaltung.Mängelmeldungen werden an den betroffenen Kollegen/Kollegin weitergeleitet.
F: Wird es eine Türe zum Müllraum am Bauplatz 4 (Frieden)geben?
A: Die Türe ist bereits bestellt und wird demnächst montiert.
F: Ist es möglich nachträglich Außenjalousien anzubringen?
A:Die Fensterrahmen sind auf Grund der Niedrigenergiebauweise nahezu völlig vom Vollwärmeschutz überdeckt und daher ist kein Rollladenkasten oder Führungsschiene mehr anbringbar.Deshalb werden Außenjalousien nicht durchführbar und werden nicht genehmigt.
F: Kaufoption nach 10 Jahren: wie funktioniert das?
A: Im SGN Mietvertrag ist das Recht auf Eigentum geregelt, die Berechnung erfolgt nach den dann gültigen gesetzlichen Vorschriften. Im Frieden Mietervertrag ist diese Optionunter Punkt XIX festgehalten, ein Beiblatt wurde mit dem Mietvertrag ausgehändigt.
F: Garage: Abfahrt ist zu steil sowie ist die Ampel beim Einfahren schwerersichtlich. Ist hier eine Verbesserung angedacht bzw. möglich?
A: Es gibt hier gesetzliche Vorgaben welche eingehalten werden müssen. Ein Versetzen der Ampel ist dadurch nicht möglich bzw. erlaubt.
F: Bis wann werden Mängel behoben sein?
A: Die allgemeine Mängelbehebung sollte bis KW47 abgeschlossen sein.
Sonstiges
F: Wird ein Container für Biomüll aufgestellt?
A: Auf beiden Bauplätzen werden Biomüll-Container aufgestellt.
F: Schild „Comunity Center“ nur mit einem m geschrieben!?
A: Beschriftung wurde nachbestellt, ein genauer Liefertermin fehlt noch.
F: Werden Beschriftungen für die Allgemeinräume wie zum Beispiel Fahrradraum angebracht?
A: Wurde nachbestellt und ist bereits erledig (KW 46).
F: Busstation: Ist es möglich hier einen Zebrastreifen anzubringen (bei Apotheke) sowie die Busstation vom Kreisverkehr zurück zu versetzen?
A: Die Busstationen sind öffentliche Flächen. Hier müssten die Mieter mit den zuständigen Magistraten direkt Kontakt aufnehmen.